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Gruppe Miesbach (1431)

BRIEFE GEGEN DAS VERGESSEN

Aktion des Monats August 2026



IRAN: PAKHSHAN AZIZI


Pakhshan Azizi gehört der kurdischen Minderheit in Iran an. Ihr droht die Hinrichtung, nachdem das Teheraner Revolutionsgericht sie wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi) zum Tode verurteilte.

Pakhshan Azizi wurde im August 2023 festgenommen und im Juli 2024 verurteilt. Das Todesurteil basiert lediglich auf ihren friedlichen menschenrechtlichen und humanitären Aktivitäten. Sie leistete zwischen 2014 und 2022 humanitäre Hilfe für Frauen und Mädchen, die von der bewaffneten Gruppe "Islamischer Staat" vertrieben worden waren und sich in Lagern im Nordosten Syriens und in der irakischen Region Kurdistan aufhielten. Auch unter Folter hat sie stets bestritten, Verbindungen zu bewaffneten kurdischen Gruppen zu haben. Es wird befürchtet, dass ihr unmittelbar die Hinrichtung droht.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an die Oberste Justizautorität und bitten Sie darum, Pakhshan Azizi nicht hinzurichten und ihr Todesurteil aufzuheben. Sie muss umgehend aus der Haft entlassen werden. Fordern Sie zudem, dass sie bis zu ihrer Freilassung angemessen medizinisch versorgt wird und regelmäßig Besuch von ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand erhalten darf. Dringen Sie darauf, dass Pakhshan Azizi vor weiterer Folter und Misshandlung geschützt und ihre Foltervorwürfe unabhängig und unparteiisch untersucht werden. Bitten Sie abschließend um die Verhängung eines offiziellen Hinrichtungsmoratoriums.

Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Oberste Justizautorität
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Bruxelles,
BELGIEN

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Islamischen Republik Iran
S.E. Herrn Majid Nili Ahmadabadi
Podbielskiallee 67
14195 Berlin

Fax: 030–843 53 133 / E-Mail: info@iranbotschaft.de



ERITREA: DAWIT ISAAK

Der schwedisch-eritreische Journalist Dawit Isaak wurde im September 2001 festgenommen. Damals hatte er sich beim Informationsministerium über die Schließung unabhängiger Medienkanäle beschwert. Seither halten ihn die eritreischen Behörden ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Sie weigern sich, seinen Aufenthaltsort oder Einzelheiten über seinen Gesundheitszustand preiszugeben.

Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker befand im Mai 2007, dass die Inhaftierung von Dawit Isaak willkürlich und rechtswidrig sei, und fordert die Regierung seither auf, ihn freizulassen. Dennoch ist Dawit Isaak nach wie vor in Haft – seit mittlerweile fast 25 Jahren.

Im Dezember 2025 reiste die schwedische Außenministerin Maria Malmer Stenergard nach Eritrea. Bei ihrem Besuch brachte sie gegenüber den eritreischen Behörden den Fall von Dawit Isaak zur Sprache. Der eritreische Informationsminister Yemane Ghebremeskel erklärte ihr, Dawit Isaak werde nicht wegen seiner journalistischen Tätigkeit oder seiner Ansichten beschuldigt. Vielmehr gehe es um seine Verbindung zu einer Oppositionsgruppe, der im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Eritrea und Äthiopien von 1998 bis 2000 Landesverrat vorgeworfen wird. Dawit Isaak wurde jedoch nie angeklagt oder vor Gericht gestellt.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Präsidenten Eritreas und fordern Sie ihn auf, den Verbleib von Dawit Isaak bekannt zu geben und ihn umgehend und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit inhaftiert ist.

Schreiben Sie in gutem Tigrinya, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
President Isaias Afewerki
Office of the President
PO Box 257
Asmara
ERITREA

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft des Staates Eritrea
Herr Yohannes Woldu Habtemikael
Erster Sekretär
Stavangerstraße 18, 10439 Berlin

Fax: 030 – 44 67 46 21 / E-Mail: embassyeritrea@t-online.de



THAILAND: LE CHI THANH

Am 6. März 2026 nahmen die thailändischen Einwanderungsbehörden den vietnamesischen Aktivisten Le Chi Thanh fest. Es wird befürchtet, dass ihm die Abschiebung nach Vietnam droht.
Le Chi Thanh war früher Polizist in Vietnam und prangerte Korruption und Machtmissbrauch innerhalb der Polizei und Sicherheitsbehörden an, u. a. in den Sozialen Medien. Im Januar 2022 wurde er zu zwei und im Juni 2022 zu weiteren drei Jahren Haft verurteilt – nur weil er sich friedlich zu sozialen und politischen Themen geäußert hatte. Nach seiner vorzeitigen Freilassung reiste er legal nach Thailand ein und bekam dort eine Arbeitserlaubnis. Außerdem wurde er in Thailand vom UNHCR als Flüchtling anerkannt. Später erklärten die thailändischen Behörden seine Arbeitserlaubnis für nichtig und begründeten dies damit, dass die vietnamesischen Behörden seinen Reisepass annulliert hätten. Davon wusste Le Chi Thanh bis zu seiner Festnahme am 6. März nichts.

Während seiner Untersuchungshaft in Vietnam im Jahr 2021 wurde Le Chi Thanh offenbar von Polizeikräften gefoltert. Dies lässt befürchten, dass ihm in Vietnam Menschenrechtsverletzungen drohen. Die thailändischen Behörden dürfen ihn daher nicht nach Vietnam abschieben!

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Premierminister und bitten Sie ihn, Le Chi Thanh nicht nach Vietnam abzuschieben. Fordern Sie ihn auf, Le Chi Thanh stattdessen sofort freizulassen und sicherzustellen, dass er und andere Asylsuchende Zugang zu einem umfassenden, wirksamen und fairen Asylverfahren erhalten. Bitten Sie zudem darum, dass Le Chi Thanh im Gewahrsam gemäß den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson Mandela-Regeln) behandelt wird.

Schreiben Sie in gutem Thai, Englisch oder auf Deutsch an:
Prime Minister
Anutin Charnvirakul
Government House
1 Phitsanalok Road
Bangkok
THAILAND

E-Mail: prforeign@prd.go.th

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft des Königreichs Thailand
S.E. Herrn Chittipat Tongprasroeth
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin

Fax: 030–7948 1511 / E-Mail: general@thaiembassy.de