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Amnesty International Gruppe Miesbach (1431)

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Gruppe Miesbach (1431)

BRIEFE GEGEN DAS VERGESSEN

Aktion des Monats Oktober 2026



El Salvador: Ruth López


Die international bekannte Anwältin Ruth López ist seit dem 18. Mai 2025 ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Ihr Fall ist das bekannteste Beispiel für die massive Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger*innen in El Salvador. Sie ist schwer erkrankt.

Amnesty fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung. Machen Sie mit:
https://www.amnesty.de/mitmachen/petition/el-salvador-ruth-lopez-bedingungslos-freilassen.

Ruth López hatte am 27. September Geburtstag – es war ihr 495. Tag in Haft. Früher sammelte sie an Geburtstagen und zu besonderen Anlässen Wünsche in einem Glas. An diese Tradition wollen wir anknüpfen: Schreiben Sie Ruth López anlässlich ihres Geburtstags einen kurzen Wunsch oder eine Solidaritätsbotschaft – in Ihrem Stil, per Post oder digital.

Bitte schreiben Sie auf Spanisch, Englisch oder auf Deutsch.

Schicken Sie Briefe, Postkarten oder digitale Wünsche (Foto mit Beschriftung oder eingescannte Postkarte oder selbst angefertigte Zeichnung etc.) an:
Amnesty International
El Salvador-Koordinationsgruppe
Postfach 7123
71317 Waiblingen

E-Mail: info@ai-el-salvador.de

Wir leiten sie dann gesammelt an die zentrale Adresse weiter.




IRAN: ZEYNAB JALALIAN


Zeynab Jalalian gehört der kurdischen Minderheit im Iran an und verbüßt eine lebenslange Haftstrafe. Sie wurde im März 2008 wegen ihres Einsatzes für die kurdische Selbstverwaltung und ihrer Aktivitäten beim politischen Flügel der oppositionellen Gruppe Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê (PJAK) festgenommen. Zeynab Jalalian wurde acht Monate lang in Einzelhaft gehalten und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Ihren Angaben zufolge wurde sie von Angehörigen des Geheimdienstes gefoltert und anderweitig misshandelt, um ein "Geständnis" von ihr zu erpressen. Die Folter und Misshandlungen halten an. Trotz massiver gesundheitlicher Probleme verweigern ihr die Behörden außerdem den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung. Als weiteres Druckmittel streichen ihr die Behörden die Familienbesuche.

Zeynab Jalalian wurde 2020 aus dem Gefängnis von Choy in der Provinz West-Aserbaidschan in das Zentralgefängnis von Yazd verlegt – 1.400 Kilometer von ihrem Heimatort Maku entfernt. In den folgenden vier Jahren konnten sie ihre Angehörigen nur ein einziges Mal besuchen.
Anlässlich des vierten Jahrestages der Tötung von Jina Mahsa Amini am 16. September hat Zeynab Jalalian zusammen mit weiteren kurdischen Gefangenen angekündigt, in einen Hungerstreik zu treten.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an die Oberste Justizautorität des Iran, in denen Sie darum bitten, dass Zeynab Jalalian umgehend die erforderliche fachärztliche Behandlung erhält. Dringen Sie zudem auf die Umsetzung der Forderung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, sie umgehend freizulassen und ihr ein einklagbares Recht auf Entschädigung zu gewähren. Bitten Sie um eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Folter- und Misshandlungsvorwürfe und um ein faires Gerichtsverfahren für die dafür Verantwortlichen.

Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Oberste Justizautorität
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Bruxelles
BELGIEN

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Majid Nili Ahmadabadi
Podbielskiallee 67,
14195 Berlin

Fax: 030 – 84 35 31 33 / E-Mail: info@iranbotschaft.de




CHINA: GAO ZHEN


Am 25. August 2026 wurde Gao Zhen wegen "Beleidigung von Chinas Helden und Märtyrern" zu drei Jahren Haft verurteilt. Die bereits im Gefängnis verbrachte Zeit soll zwar angerechnet werden, doch der bekannte Künstler hätte gar nicht erst vor Gericht gestellt werden dürfen. Fast auf den Tag genau zwei Jahre zuvor wurde Gao Zhen festgenommen: Am 26. August 2024 stürmten etwa 30 Polizist*innen sein Atelier in der Stadt Sanhe in der Provinz Hebei, fotografierten seine Kunstwerke, beschlagnahmten mehrere Skulpturen und versiegelten das Atelier. Seitdem befindet er sich in der Haftanstalt von Sanhe.

Die Ehefrau von Gao Zhen und ihr sechsjähriger Sohn, der die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, wurden an der Ausreise aus China gehindert, als sie versuchten, von Peking nach New York zu reisen. Außerdem untersagte die Polizei seiner Frau, mit den Medien über die Inhaftierung ihres Mannes zu sprechen.

Die chinesischen Behörden müssen Gao Zhen unverzüglich freilassen, da die Vorwürfe gegen ihn haltlos sind und nur darauf basieren, dass er sein Recht auf freie Meinungsäußerung, insbesondere auf künstlerisches Schaffen, wahrgenommen hat.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Direktor des Büros für öffentliche Sicherheit in Sanhe und fordern Sie ihn auf, zu veranlassen, dass Gao Zhen umgehend und bedingungslos freigelassen wird. Bitten Sie ihn, dafür zu sorgen, dass Gao Zhen bis zu seiner Freilassung regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu seiner Familie erhält und weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird. Appellieren Sie an ihn, die Schikanen und Drohungen gegen seine Familie einzustellen und zu gewährleisten, dass die Familie frei nach China ein- und ausreisen kann. Fordern Sie zudem, dass chinesische Künstler*innen ihre Meinung ohne Angst vor Verfolgung oder willkürlicher Inhaftierung äußern können.

Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Director Pan Jiqiang
Sanhe Public Security Bureau in Langfang City
Hebei Province, No.3, Dingsheng West Street
Sanhe City, Langfang, Hebei Province, 065200
VOLKSREPUBLIK CHINA

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Volksrepublik China
S. E. Herrn Hongbo Deng
Märkisches Ufer 54,
10179 Berlin

Fax: 030 – 27 58 82 21 / E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com oder de@mofcom.gov.cn