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Amnesty International Gruppe Miesbach (1431)

Impressum

Gruppe Miesbach (1431)

Briefe gegen das Vergessen

Aktion des Monats Juli 2023


Nigeria - Keren-Happuch Akpagher

Die 14-jährige Keren-Happuch Akpagher war Schülerin eines Internats in der nigerianischen Hauptstadt Abuja und freute sich auf den nächsten Sommerurlaub und die Zeit mit ihrer Mutter. Doch am 22. Juni 2021 starb sie an den Folgen einer Vergewaltigung, die sie mutmaßlich an ihrer Schule erlitten hatte. Todesursache war eine Blutvergiftung – ausgelöst durch ein Kondom, das in ihrer Vagina zurückgeblieben war.
Auch zwei Jahre später sind der oder die Täter immer noch nicht ermittelt und vor Gericht gestellt worden. Das Internat, in dem die Tat mutmaßlich verübt wurde, setzte den Schulbetrieb wie gewohnt fort.
Keren-Happuch Akpaghers Mutter, Vivian Akpagher, und ihre Familie leiden stark unter dem Verlust. Doch in ihrer Trauer können sie sich nicht einmal auf die Polizei verlassen: Diese hatte Vivian Akpagher aufgefordert, für die Obduktion ihrer Tochter zu bezahlen (was sie auch tat), verweigerte ihr aber die Einsicht in den Obduktionsbericht. Vivian Akpagher und ihre Familie kämpfen trotz aller Schwierigkeiten weiterhin für die Aufklärung des Falls und fordern Gerechtigkeit für Keren-Happuch Akpagher.
 
Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe oder Twitternachrichten an den Generalstaats¬anwalt und bitten Sie ihn, umgehend eine wirksame, unparteiische, umfassende und transparente Untersuchung des Todes und der mutmaßlichen Vergewaltigung von Keren-Happuch Akpagher durchzuführen. Fordern Sie ihn außerdem auf, die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht zu stellen, die den internationalen Standards entsprechen und die Todesstrafe ausschließen.
 
Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch an:
Attorney General of the Federation and Minister of Justice
Ministry of Justice
New Federal Secretariat Complex
5th Floor Shehu Shagari Way Maitama
P.M.B 192 Garki, Abuja
NIGERIA

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
S. E. Herrn Yusuf Maitame Tuggar
Neue Jakobstraße 4, 10179 Berlin

Fax: 030 – 21 23 02 12  /  E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org


Belarus - Nasta Loika

Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta (Anastasia) Loika wurde am 20. Juni 2023 in einem nicht-öffentlichen Gerichtsverfahren zu sieben Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Grundlage war eine haltlose Anklage wegen "Aufwiegelung zu ethnischer, nationaler, religiöser oder anderer gesellschaftlicher Feindschaft oder Zwietracht".
Die Behörden gehen gegen Nasta Loika vor, um sie für ihre Menschenrechtsarbeit zu bestrafen. So hat sie sich z. B. für den Schutz ausländischer Staatsangehöriger sowie Staatenloser in Belarus eingesetzt, Menschenrechtsbildung betrieben und den Einsatz repressiver Gesetze zur "Extremismusbekämpfung" dokumentiert.
Nasta Loika wurde am 28. Oktober 2022 in Minsk willkürlich festgenommen und am 31. Oktober 2022 unter dem konstruierten Vorwurf des "minderschweren Rowdytums" für 15 Tage inhaftiert. Nach Verbüßung ihrer Strafe wurde sie jedoch nicht freigelassen, sondern erhielt vier weitere 15-tägige Haftstrafen wegen desselben vermeintlichen Vergehens. Am 24. Dezember 2022 wurden dann neue willkürliche Anklagen gegen sie erhoben.
Nasta Loika berichtete, dass sie während ihrer Inhaftierung im Jahr 2022 mit Elektroschocks gefoltert wurde und acht Stunden lang ohne Oberbekleidung im Innenhof verbringen musste. Ihr wurde zudem immer wieder die von ihr benötigte medizinische Versorgung verweigert.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe oder E-Mails an den Generalstaatsanwalt von Belarus und fordern Sie ihn auf sich für Nasta Loikas sofortige Freilassung einzusetzen. Dringen Sie zudem darauf, dass ihre Foltervorwürfe gegen Gefängnisbedienstete untersucht werden, und fordern Sie ihn auf, die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht zu stellen, in denen nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Prosecutor General of the Republic of Belarus
Andrei Shved
Internatsiyanalnaya Str. 22
220030 Minsk
BELARUS

E-Mail: info@prokuratura.gov.by

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Belarus
S. E. Herrn Denis Sidorenko
Am Treptower Park 32, 12435 Berlin

Fax: 030 - 53 63 59 23  /  E-Mail: germany@mfa.gov.by 



Jemen: Mohammed al-Salahi und Mohammed al-Junaid

Die Journalisten Mohammed al-Salahi und Mohammed al-Junaid werden weiterhin von den De-facto-Behörden der Huthi im Haftzentrum des Sicherheits- und Nachrichtendienstes in Hodeidah festgehalten, obwohl sie ihre Haftstrafen bereits vor mehr als einem Jahr verbüßt haben. Die Männer waren im Oktober bzw. November 2018 von Geheimdienstkräften der Huthi in Hodeidah willkürlich festgenommen und inhaftiert worden. Ein Gericht verurteilte sie schließlich am 28. Juni 2022 wegen Spionage und Unterstützung der "saudischen und emiratischen Aggression" zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Haft. Mohammed al-Salahi hätte nach dem Urteil sofort freigelassen werden müssen, weil er bereits länger inhaftiert war, Mohammed al-Junaid am 13. Juli 2022.
Nach ihrer Festnahme waren die Journalisten schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. So war Mohammed al-Salahi nach seiner Festnahme fünf Monate lang verschwunden und wurde laut Angaben seines Rechtsbeistands während der Verhöre, die zwei Monate andauerten, schwer geschlagen. Die Sicherheitskräfte hängten ihn beispielsweise in Handschellen an der Decke auf und schlugen ihn auf die Hoden. Der Journalist musste zudem ein erzwungenes "Geständnis" unterschreiben, das im Verfahren zugelassen wurde. Den Foltervorwürfen wurde nicht nachgegangen.
 
Bitte schreiben Sie höflich formulierte E-Mails oder Twitternachrichten an den Sprecher der Huthi und Ansarullah-Vertreter bei den Friedensgesprächen und fordern Sie ihn auf, dafür zu sorgen, dass die De-facto-Behörden der Huthi Mohammed al-Junaid und Mohammed al-Salahi umgehend freilassen. Bis zu ihrer längst überfälligen Freilassung müssen die Journalisten vor Folter und anderer Misshandlung geschützt werden. Bitten Sie außerdem darum, dass die Foltervorwürfe von Mohammed al-Salahi zeitnah, wirksam und unparteiisch untersucht und die Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.
 
Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Sprecher der Huthi und Ansarullah-Vertreter bei den Friedensgesprächen
Mohamed Abdelsalam
keine Postadresse
E-Mail: mdabdalsalam@gmail.com  /  Twitter: @abdusalamsalah

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Jemen
S. E. Herrn Yahia Mohammed Abdullah Al-Shaibi
Schmidt-Ott-Str. 7, 12165 Berlin

Fax: 030 – 89 73 05 62  /  E-Mail: info@botschaft-jemen.de