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Amnesty International Gruppe Miesbach (1431)
Jahresberichte
Fälle
Yasaman Aryani und Monireh Arabshahi (Iran)
Yew Wah HOO (Malaysia)
Zeitungsartikel
Spuren im Land
Nigeria - Keren-Happuch Akpagher
Die 14-jährige Keren-Happuch Akpagher war Schülerin eines Internats in
der nigerianischen Hauptstadt Abuja und freute sich auf den nächsten
Sommerurlaub und die Zeit mit ihrer Mutter. Doch am 22. Juni 2021
starb sie an den Folgen einer Vergewaltigung, die sie mutmaßlich an
ihrer Schule erlitten hatte. Todesursache war eine Blutvergiftung –
ausgelöst durch ein Kondom, das in ihrer Vagina zurückgeblieben war.
Auch zwei Jahre später sind der oder die Täter immer noch nicht
ermittelt und vor Gericht gestellt worden. Das Internat, in dem die
Tat mutmaßlich verübt wurde, setzte den Schulbetrieb wie gewohnt fort.
Keren-Happuch Akpaghers Mutter, Vivian Akpagher, und ihre Familie
leiden stark unter dem Verlust. Doch in ihrer Trauer können sie sich
nicht einmal auf die Polizei verlassen: Diese hatte Vivian Akpagher
aufgefordert, für die Obduktion ihrer Tochter zu bezahlen (was sie
auch tat), verweigerte ihr aber die Einsicht in den Obduktionsbericht.
Vivian Akpagher und ihre Familie kämpfen trotz aller Schwierigkeiten
weiterhin für die Aufklärung des Falls und fordern Gerechtigkeit für
Keren-Happuch Akpagher.
Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe oder
Twitternachrichten an den Generalstaats¬anwalt und bitten Sie
ihn, umgehend eine wirksame, unparteiische, umfassende und
transparente Untersuchung des Todes und der mutmaßlichen
Vergewaltigung von Keren-Happuch Akpagher durchzuführen. Fordern Sie
ihn außerdem auf, die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren
vor Gericht zu stellen, die den internationalen Standards entsprechen
und die Todesstrafe ausschließen.
Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch an:
Attorney General of the Federation and Minister of Justice
Ministry of Justice
New Federal Secretariat Complex
5th Floor Shehu Shagari Way Maitama
P.M.B 192 Garki, Abuja
NIGERIA
Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
S. E. Herrn Yusuf Maitame Tuggar
Neue Jakobstraße 4, 10179 Berlin
Fax: 030 – 21 23 02 12 / E-Mail:
info@nigeriaembassygermany.org
Belarus - Nasta Loika
Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta
(Anastasia) Loika wurde am 20. Juni 2023 in einem nicht-öffentlichen
Gerichtsverfahren zu sieben Jahren Haft in einer Strafkolonie
verurteilt. Grundlage war eine haltlose Anklage wegen "Aufwiegelung zu
ethnischer, nationaler, religiöser oder anderer gesellschaftlicher
Feindschaft oder Zwietracht".
Die Behörden gehen gegen Nasta Loika vor, um sie für ihre
Menschenrechtsarbeit zu bestrafen. So hat sie sich z. B. für den
Schutz ausländischer Staatsangehöriger sowie Staatenloser in Belarus
eingesetzt, Menschenrechtsbildung betrieben und den Einsatz
repressiver Gesetze zur "Extremismusbekämpfung" dokumentiert.
Nasta Loika wurde am 28. Oktober 2022 in Minsk willkürlich
festgenommen und am 31. Oktober 2022 unter dem konstruierten Vorwurf
des "minderschweren Rowdytums" für 15 Tage inhaftiert. Nach Verbüßung
ihrer Strafe wurde sie jedoch nicht freigelassen, sondern erhielt vier
weitere 15-tägige Haftstrafen wegen desselben vermeintlichen
Vergehens. Am 24. Dezember 2022 wurden dann neue willkürliche Anklagen
gegen sie erhoben.
Nasta Loika berichtete, dass sie während ihrer Inhaftierung im Jahr
2022 mit Elektroschocks gefoltert wurde und acht Stunden lang ohne
Oberbekleidung im Innenhof verbringen musste. Ihr wurde zudem immer
wieder die von ihr benötigte medizinische Versorgung verweigert.
Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe oder E-Mails an
den Generalstaatsanwalt von Belarus und fordern Sie ihn auf sich für
Nasta Loikas sofortige Freilassung einzusetzen. Dringen Sie zudem
darauf, dass ihre Foltervorwürfe gegen Gefängnisbedienstete untersucht
werden, und fordern Sie ihn auf, die mutmaßlich Verantwortlichen in
fairen Verfahren vor Gericht zu stellen, in denen nicht auf die
Todesstrafe zurückgegriffen wird.
Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Prosecutor General of the Republic of Belarus
Andrei Shved
Internatsiyanalnaya Str. 22
220030 Minsk
BELARUS
E-Mail: info@prokuratura.gov.by
Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Belarus
S. E. Herrn Denis Sidorenko
Am Treptower Park 32, 12435 Berlin
Fax: 030 - 53 63 59 23 / E-Mail: germany@mfa.gov.by
Jemen: Mohammed al-Salahi und Mohammed al-Junaid
Die Journalisten Mohammed al-Salahi und Mohammed al-Junaid werden
weiterhin von den De-facto-Behörden der Huthi im Haftzentrum des
Sicherheits- und Nachrichtendienstes in Hodeidah festgehalten, obwohl
sie ihre Haftstrafen bereits vor mehr als einem Jahr verbüßt haben.
Die Männer waren im Oktober bzw. November 2018 von Geheimdienstkräften
der Huthi in Hodeidah willkürlich festgenommen und inhaftiert worden.
Ein Gericht verurteilte sie schließlich am 28. Juni 2022 wegen
Spionage und Unterstützung der "saudischen und emiratischen
Aggression" zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Haft. Mohammed
al-Salahi hätte nach dem Urteil sofort freigelassen werden müssen,
weil er bereits länger inhaftiert war, Mohammed al-Junaid am 13. Juli
2022.
Nach ihrer Festnahme waren die Journalisten schweren
Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. So war Mohammed al-Salahi nach
seiner Festnahme fünf Monate lang verschwunden und wurde laut Angaben
seines Rechtsbeistands während der Verhöre, die zwei Monate
andauerten, schwer geschlagen. Die Sicherheitskräfte hängten ihn
beispielsweise in Handschellen an der Decke auf und schlugen ihn auf
die Hoden. Der Journalist musste zudem ein erzwungenes "Geständnis"
unterschreiben, das im Verfahren zugelassen wurde. Den Foltervorwürfen
wurde nicht nachgegangen.
Bitte schreiben Sie höflich formulierte E-Mails oder
Twitternachrichten an den Sprecher der Huthi und
Ansarullah-Vertreter bei den Friedensgesprächen und fordern Sie ihn
auf, dafür zu sorgen, dass die De-facto-Behörden der Huthi Mohammed
al-Junaid und Mohammed al-Salahi umgehend freilassen. Bis zu ihrer
längst überfälligen Freilassung müssen die Journalisten vor Folter und
anderer Misshandlung geschützt werden. Bitten Sie außerdem darum, dass
die Foltervorwürfe von Mohammed al-Salahi zeitnah, wirksam und
unparteiisch untersucht und die Verantwortlichen in fairen Verfahren
vor Gericht gestellt werden.
Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Sprecher der Huthi und Ansarullah-Vertreter bei den
Friedensgesprächen
Mohamed Abdelsalam
keine Postadresse
E-Mail: mdabdalsalam@gmail.com / Twitter: @abdusalamsalah
Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Jemen
S. E. Herrn Yahia Mohammed Abdullah Al-Shaibi
Schmidt-Ott-Str. 7, 12165 Berlin
Fax: 030 – 89 73 05 62 / E-Mail:
info@botschaft-jemen.de