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Amnesty International Gruppe Miesbach (1431)

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Gruppe Miesbach (1431)

BRIEFE GEGEN DAS VERGESSEN

Aktion des Monats September 2026



SAUDI-ARABIEN: ABDULRAHMAN AL-SADHAN

Abdulrahman al-Sadhan befindet sich immer noch zu Unrecht in Haft und hat keinen Kontakt zur Außenwelt. Der Mitarbeiter des Roten Halbmonds wurde im März 2018 festgenommen und fiel dann fast zwei Jahre lang dem Verschwindenlassen zum Opfer.

Am 5. April 2021 wurde er vor dem Sonderstrafgericht in Riad zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, gefolgt von einem 20-jährigen Reiseverbot. Grundlage für die Verurteilung waren humoristische Tweets, die von einem Twitter-Account versendet wurden, den er betrieben haben soll. Er ist offenbar im Al-Ha'ir-Gefängnis in Riad inhaftiert. Seine Familie darf keinerlei Kontakt zu ihm aufnehmen und weiß nichts über sein Schicksal.

Abdulrahman al-Sadhan hat lediglich friedlich sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen. Dem Urteil war ein unfairer Prozess vorausgegangen, in dem sein Rechtsbeistand und sein Vater nur eine Stunde Zeit bekamen, um eine "Beweisliste" einzusehen, die mehr als 200 Seiten umfasste. Neben den ihm zur Last gelegten Tweets wurde auch ein zweiseitiges "Geständnis" als Beweis herangezogen. Die Familie von Abdulrahman al-Sadhan geht davon aus, dass es unter Folter erzwungen wurde. Im Jahr 2022 erklärte die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen seine Haft für willkürlich.

Abdulrahman al-Sadhan ist einer von 30 saudi-arabischen Menschenrechtsverteidiger*innen, für die sich Amnesty seit 2022 im Rahmen der Aktion #LetThemFly einsetzt. Willkürliche Urteile werden von den Behörden häufig als Mittel zur Bestrafung und Kontrolle von Aktivist*innen, Autor*innen und Journalist*innen eingesetzt.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Justizminister und fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung von Abdulrahman al-Sadhan. Bitten Sie ihn außerdem, dafür zu sorgen, dass er bis zu seiner Freilassung regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und seinem Anwalt haben kann. Zudem muss sichergestellt werden, dass er nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Minister of Justice
Dr. Walid bin Muhammad Al Sama'ani
Riyadh
Postal Code 11472, P.O. Box 7775
SAUDI-ARABIEN

X: @ MojKsa / E-Mail: 1950@moj.gov.sa oder minister-office@moj.gov.sa

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Frau Asya Abdullatif S Baakdah, Botschaftsrätin
Tiergartenstr. 33-34,
10785 Berlin

Fax: 030 – 88 92 51 79 / E-Mail: deemb@mofa.gov.sa



MAROKKO: IBTISSAME "BETTY" LACHGAR

Die marokkanische Feministin und LGBTI-Aktivistin Ibtissame "Betty" Lachgar ist in Marokko zu Unrecht inhaftiert und angeklagt worden. Weil sie ein Foto von sich in den Sozialen Medien veröffentlicht hatte, auf dem sie ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift "Allah ist lesbisch" trägt, wurde sie im August 2025 inhaftiert und wenig später zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Ihr wird "Beleidigung des Islams" vorgeworfen.

Der Inhalt ihres Social-Media-Posts, der von einigen Personen als beleidigend empfunden werden könnte, fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und ist daher gemäß internationalen Menschenrechtsnormen geschützt. Die Einschränkung dieses Rechts ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z. B. wenn es sich um Anstiftung zur Gewalt handelt. Im Fall von Betty Lachgar verstoßen Strafverfolgung und Verurteilung jedoch gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen Marokkos.

Die Aktivistin befindet sich in Einzelhaft, und ihr Gesundheitszustand ist schlecht. Sie muss dringend operiert werden. Die Behörden haben jedoch mehrere Anträge auf eine vorläufige Freilassung aus medizinischen Gründen abgelehnt.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Premierminister und bitten Sie darum, Ibtissame "Betty" Lachgar unverzüglich freizulassen und ihre Verurteilung aufzuheben, da sie lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. Fordern Sie außerdem, dass sie bis zu ihrer Freilassung eine angemessene medizinische Versorgung erhält.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Premierminister Aziz Akhannouch
Palais Royal Touarga
Rabat 10070
MAROKKO

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft des Königreichs Marokko
I. E. Frau Zohour Alaoui
Niederwallstraße 39, 10117 Berlin

Fax: 030 – 20 61 24 20 / E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de



IRAN: VERISHEH MORADI

Verisheh Moradi gehört der kurdischen Minderheit im Iran an und ist Mitglied der Gemeinschaft der freien Frauen Ostkurdistans (KJAR). Das Teheraner Revolutionsgericht verurteilte sie Anfang November 2024 in einem grob unfairen Verfahren zum Tode. Aufgrund mutmaßlicher Verbindungen zu kurdischen Oppositionsgruppen wurde sie der "bewaffneten Rebellion gegen den Staat" (baghi) für schuldig befunden. Im Dezember 2025 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil wegen Verfahrensfehlern auf und ordnete eine Neuverhandlung an. Ihr droht aber auch in diesem Verfahren die Todesstrafe.

Nach ihrer Festnahme im August 2023 war Verisheh Moradi fast vier Monate lang dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen. Ihren Angaben zufolge wurde sie bei der Festnahme gefoltert und anderweitig misshandelt. Danach wurde sie in einer Haftanstalt des Geheimdienstministeriums 13 Tage lang in Einzelhaft gehalten und war geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Später verlegte man sie in das Teheraner Evin-Gefängnis, hielt sie mehr als vier Monate lang in Einzelhaft und verhörte sie ohne Rechtsbeistand. Sie berichtete außerdem, dass sie durch Folter zu dem "Geständnis" gezwungen wurde, mit Waffengewalt für kurdische Gruppen gegen die Islamische Republik Iran gekämpft zu haben.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an die Oberste Justizautorität und bitten Sie ihn, dafür zu sorgen, dass Verisheh Moradi freigesprochen wird. Sie muss umgehend aus der Haft entlassen werden. Fordern Sie zudem, dass sie bis zu ihrer Freilassung angemessen medizinisch versorgt wird und regelmäßig Besuch von ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand erhalten darf. Dringen Sie darauf, dass sie vor weiterer Folter und Misshandlung geschützt wird und ihre Foltervorwürfe unabhängig und unparteiisch untersucht werden. Bitten Sie abschließend um die Verhängung eines offiziellen Hinrichtungsmoratoriums.

Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Oberste Justizautorität
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Bruxelles
BELGIEN

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Majid Nili Ahmadabadi
Podbielskiallee 67, 14195 Berlin

Fax: 030 – 84 35 31 33 / E-Mail: info@iranbotschaft.de