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Amnesty International Gruppe Miesbach (1431)

Impressum

Gruppe Miesbach (1431)

BRIEFE GEGEN DAS VERGESSEN

Aktion des Monats Februar 2026



Tunesien: Abir Moussi


Abir Moussi ist seit dem 3. Oktober 2023 willkürlich inhaftiert. Am 5. August 2024 verurteilte das erstinstanzliche Gericht in Tunis die Oppositionspolitikerin zu zwei Jahren Gefängnis. Grundlage war ihre öffentliche Kritik am Wahlprozess im November 2022 und Januar 2023. Am 22. November 2024 reduzierte das Berufungsgericht in Tunis ihre Strafe von 24 auf 16 Monate Gefängnis, was bedeutet, dass sie ihre zu Unrecht verhängte Strafe bereits am 26. Mai 2025 verbüßt hatte. Sie wurde jedoch nicht freigelassen. Vielmehr verurteilte dasselbe Gericht sie am 12. Juni 2025 in einem separaten Fall zu einer zusätzlichen zweijährigen Haftstrafe, nachdem die Wahlbehörde sie angezeigt hatte.
In einem weiteren Prozess wurde die Oppositionspolitikerin am 12. Dezember 2025 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. In diesem Verfahren wurde ihr zur Last gelegt, "die Staatsform ändern zu wollen", "zur Gewalt auf tunesischem Hoheitsgebiet angestiftet zu haben" und "einen tätlichen Angriff verübt zu haben mit dem Ziel, die Staatsform zu ändern". Die Vorwürfe über Gewalt und Körperverletzung sind völlig haltlos. Abir Moussi hat keine Straftat begangen, sondern lediglich ihre kritische Haltung gegenüber den Behörden zum Ausdruck gebracht.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Präsidenten von Tunesien fordern Sie ihn auf, umgehend die Freilassung von Abir Moussi zu veranlassen, die bereits gegen sie verhängten Strafen aufzuheben und alle Anklagen fallen zu lassen, da sie nur wegen ihres friedlichen politischen Aktivismus und der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Staatspräsident
Kaïs Saïed
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN

E-Mail: contact@carthage.tn / X: @TnPresidency

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Tunesischen Republik
S. E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 60, 14050 Berlin

Fax: 030 – 30 82 06 83 / E-Mail: at.berlin@tunesien.tn



China: Zhang Zhan

Die Bürgerjournalistin Zhang Zhan (张展) befindet sich seit August 2024 zum zweiten Mal in Haft. Im November 2024 wurde sie wegen "Provokation von Streit und Sabotage der gesellschaftlichen Ordnung" (寻衅滋事罪) angeklagt, im September 2025 fiel das Urteil: vier Jahre Haft. Dabei saß Zhang Zhan schon einmal vier Jahre ungerechtfertigt in Haft, nachdem sie 2020 über den Ausbruch der Coronapandemie in Wuhan berichtet hatte. Sie hatte auf Online-Plattformen wie WeChat, Twitter (jetzt X) und YouTube über die Inhaftierung unabhängiger Reporter*innen und Schikanen gegen Familienangehörige von Betroffenen informiert.
Es besteht große Sorge um ihre Gesundheit, da sie während ihrer vorherigen Inhaftierung infolge von Hungerstreiks ernste gesundheitliche Probleme hatte und mehrfach ins Krankenhaus verlegt werden musste.

Zhang Zhan ist eine gewaltlose politische Gefangene, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Sie sollte nicht in Haft sein, sondern das chinesische Neujahrsfest am 17. Februar 2026 mit ihrer Familie verbringen können.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Präsidenten der Volksrepublik China. Fordern Sie ihn auf, dafür zu sorgen, dass Zhang Zhan umgehend und bedingungslos freigelassen wird. Bitten Sie ihn, sicherzustellen, dass die Familie von Zhang Zhan auf dem Laufenden gehalten wird und dass Zhang Zhan Zugang zu einem Rechtsbeistand erhält.

Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Xi Jinping
President of the People's Republic of China
Zhongnanhai, Xichangan'jie
Xichengqu, Beijing Shi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA

E-Mail: english@mail.gov.cn / Fax: 00 86 – 10 62 38 10 25

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Volksrepublik China
S. E. Herrn Hongbo Deng
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin

Fax: 030 – 27 58 82 21 / E-Mail: protokoll.botschaftchina@gmail.com oder presse.botschaftchina@gmail.com



Belarus: Nasta Loika

Die belarusische Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta (Anastasia) Loika wird seit Jahren von den Behörden verfolgt, um sie für ihre Menschenrechtsarbeit zu bestrafen. Ihr "Verbrechen": Sie setzte sich für den Schutz ausländischer Staatsangehöriger sowie Staatenloser in Belarus ein, organisierte Menschenrechtsbildung und dokumentierte, wie repressive Gesetze zur "Extremismusbekämpfung" genutzt werden.

Nasta Loika wurde am 28. Oktober 2022 in Minsk willkürlich festgenommen und am 31. Oktober 2022 unter dem falschen Vorwurf des "minderschweren Rowdytums" für 15 Tage inhaftiert. Nach Verbüßung ihrer Strafe kam sie jedoch nicht frei, sondern erhielt vier weitere 15-tägige Haftstrafen wegen desselben vermeintlichen Vergehens. Am 24. Dezember 2022 wurden dann neue willkürliche Anklagen gegen sie erhoben, und am 20. Juni 2023 erfolgte das Urteil: sieben Jahr Haft in einer Strafkolonie. Grundlage war eine haltlose Anklage wegen "Aufwiegelung zu ethnischer, nationaler, religiöser oder anderer gesellschaftlicher Feindschaft oder Zwietracht".
Nasta Loika hat angegeben, während ihrer Inhaftierung im Jahr 2022 mit Elektroschocks gefoltert worden zu sein. Zudem musste sie acht Stunden lang ohne Oberbekleidung im Innenhof der Haftanstalt verbringen. Auch wurde ihr immer wieder die erforderliche medizinische Versorgung verweigert.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe oder E-Mails an den Generalstaatsanwalt von Belarus und fordern Sie ihn auf, die umgehende Freilassung von Nasta Loika zu veranlassen. Dringen Sie zudem darauf, dass die von ihr erhobenen Foltervorwürfe gegen Gefängnisbedienstete untersucht werden, und fordern Sie, die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht zu stellen, in denen nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

Schreiben Sie in gutem Belarusisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Prosecutor General of the Republic of Belarus
Andrei Shved
Ul. Internatsiyanalnaya 22
220030 Minsk
BELARUS
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Belarus
Herrn Konstantin Chizhik, Gesandter-Botschaftsrat
Am Treptower Park 32, 12435 Berlin

Fax: 030 –53 63 59 23 / E-Mail: germany@mfa.gov.by